Sturzprophylaxe umfasst alle Maßnahmen, die Stürze vermeiden oder ihre Folgen mildern. Der DNQP-Expertenstandard in der 2. Aktualisierung von 2022 verlangt dafür ein Screening zu Beginn des Pflegeauftrags, eine vertiefte Einschätzung bei Risiko, einen individuellen Maßnahmenplan, Beratung und die Analyse jedes Sturzes. Freiheitsentziehende Maßnahmen lehnt er ausdrücklich ab.
Inhalt
- Was ist ein Sturz nach dem Expertenstandard?
- Was bedeutet Sturzprophylaxe und wann ist sie erfolgreich?
- Was verlangt der Expertenstandard in der Fassung von 2022?
- Wie schätzt Du das Sturzrisiko ein?
- Welche Maßnahmen gehören zur Sturzprophylaxe?
- Wie berätst Du bei Sturzrisiko?
- Was gehört in eine Verfahrensanweisung zur Sturzprophylaxe?
- Häufige Fragen
- Quellen
Was ist ein Sturz nach dem Expertenstandard?
Der Expertenstandard legt diese Definition zugrunde:
„Ein Sturz ist ein Ereignis, bei dem der oder die Betroffene unbeabsichtigt auf dem Boden oder auf einer anderen tieferen Ebene aufkommt.“ (DNQP 2022)
Als Sturz zählt auch, wenn jemand dabei nicht mit dem ganzen Körper auf dem Boden liegt, sondern dort sitzt oder hockt. Beinahestürze, die eine Pflegekraft noch abfängt, gelten laut Expertenarbeitsgruppe nicht als Sturz. Sie liefern aber Hinweise auf Risikofaktoren wie eine beeinträchtigte Balance oder einen Blutdruckabfall nach dem Aufstehen und gehören deshalb in die Risikoeinschätzung.
Was bedeutet Sturzprophylaxe und wann ist sie erfolgreich?
Unter Sturzprävention fallen alle Maßnahmen, die entweder das Sturzrisiko senken oder die Folgen eines Sturzes mildern. Dazu gehören die Einschätzung der individuellen Risikofaktoren, die Information, Schulung und Beratung der betroffenen Menschen und ihrer Angehörigen und eine gemeinsame Maßnahmenplanung und -durchführung.
Als Ergebnis nennt der Standard: Die eingeleiteten Maßnahmen haben die Mobilität des pflegebedürftigen Menschen gefördert und zur Verhinderung von Stürzen beigetragen. Dafür müssen alle an der Versorgung Beteiligten das Sturzrisiko und die notwendigen Maßnahmen kennen, und jeder Sturz wird dokumentiert und analysiert. Der Standard setzt dabei auf sichere Mobilität. Die Expertenarbeitsgruppe spricht sich gegen jede Form freiheitsentziehender Maßnahmen zum Zweck der Sturzprophylaxe aus.
Was verlangt der Expertenstandard in der Fassung von 2022?
Die Zielsetzung lautet laut DNQP: „Jeder pflegebedürftige Mensch mit einem erhöhten Sturzrisiko erhält eine Sturzprophylaxe, die Stürze weitgehend verhindert und Sturzfolgen minimiert.“ Die Fassung ist die 2. Aktualisierung, Stand Juli 2022. Sie richtet sich an Pflegefachkräfte in der häuslichen Versorgung, in Einrichtungen der stationären Gesundheitsversorgung sowie in stationären und teilstationären Pflegeeinrichtungen.
| Bereich | Was die Pflegefachkraft tut |
|---|---|
| Risiko einschätzen (P1) | Screening zu Beginn des Pflegeauftrags, bei Risiko eine vertiefte Einschätzung. Wiederholung bei Veränderungen, nach einem Sturz und in festgelegten Abständen. |
| Maßnahmen planen (P2) | Individueller Maßnahmenplan gemeinsam mit der betroffenen Person, den Angehörigen und den beteiligten Berufsgruppen. |
| Informieren und beraten (P3) | Betroffene und Angehörige über das Sturzrisiko informieren, Schulung und Beratung anbieten. |
| Maßnahmen umsetzen (P4) | Gezielte Interventionen, Umgebungsanpassung und geeignete Hilfsmittel. |
| Auswerten (P5) | Erfolg und Akzeptanz der Maßnahmen überprüfen, jeden Sturz dokumentieren und analysieren. |
Auf der Strukturebene verlangt der Standard von der Einrichtung unter anderem eine Verfahrensregel zur Sturzprophylaxe und Ressourcen für die Auswertung von Stürzen.
Wie schätzt Du das Sturzrisiko ein?
Du schätzt das Risiko in zwei Stufen ein. Zu Beginn des pflegerischen Auftrags läuft ein Screening bei allen Menschen mit Pflegebedarf. Lässt sich ein Sturzrisiko nicht ausschließen, erfasst Du in einer vertieften Einschätzung die personen-, medikamenten- und umgebungsbezogenen Risikofaktoren.
Die Einschätzung wiederholst Du bei Veränderungen der Pflegesituation, nach einem Sturz und in individuell festgelegten Zeitabständen. Welches Instrument Deine Einrichtung nutzt, legt die Verfahrensanweisung fest.
Welche Maßnahmen gehören zur Sturzprophylaxe?
Der Standard nennt keine feste Liste, sondern verlangt einen individuellen Maßnahmenplan, der zum festgestellten Risiko passt. Die Präambel des Standards nennt als Beispiele für Maßnahmen:
- die Anpassung der Umgebung,
- geeignete Hilfsmittel,
- die Förderung von Kraft und Balance,
- die Aufforderung, nur mit Hilfestellung auf die Toilette zu gehen.
Solche Maßnahmen greifen in die Lebensführung der Betroffenen ein. Deshalb müssen ihr Selbstbestimmungsrecht gewahrt und sie selbst in die Entscheidung einbezogen werden.
Wie berätst Du bei Sturzrisiko?
Du informierst die betroffene Person und, mit ihrem Einverständnis, die Angehörigen über das festgestellte Sturzrisiko. Danach bietest Du Schulung und Beratung an, wie sich Stürze vermeiden lassen. Dass Information, Schulung und Beratung stattgefunden haben, gehört in die Dokumentation.
Das Gespräch geht vom individuellen Risiko aus. Du erklärst, was bei dieser Person das Risiko erhöht, welche Maßnahmen dazu passen und was sie selbst beitragen kann. Die Entscheidung trifft die betroffene Person.
Was gehört in eine Verfahrensanweisung zur Sturzprophylaxe?
Der Expertenstandard verlangt von der Einrichtung eine Verfahrensregel zur Sturzprophylaxe. Für Deine Verfahrensanweisung klärst Du diese Fragen und hältst die Antworten schriftlich fest:
- Wie wird das Wissen der Mitarbeitenden überprüft und aktualisiert?
- Womit wird das aktuelle Sturzrisiko eingeschätzt, zum Beispiel mit einem Programm, einer Dokumentation oder einer Skala?
- In welchen Abständen erfolgt die Einschätzung?
- Wie gehen die Mitarbeitenden vor, wenn ein Sturz festgestellt wird?
- Gibt es ein Sturzereignisprotokoll, und was wird darin festgehalten?
- Wo und wann fließen die Maßnahmen in die Pflegedokumentation?
- Welche mitgeltenden Dokumente gehören dazu?
Voraussetzung ist, dass Du den aktuellen Expertenstandard gelesen hast. Für ein ganzes Team eignet sich eine Inhouseschulung zum Thema.
Häufige Fragen
Welche Fassung des Expertenstandards Sturzprophylaxe gilt aktuell?
Die 2. Aktualisierung 2022 des DNQP, Stand Juli 2022. Die früheren Fassungen stammen von 2006 und 2013.
Gilt ein Beinahesturz als Sturz?
Nein. Beinahestürze zählen laut Expertenarbeitsgruppe nicht als Sturz, sollten aber bei der Risikoeinschätzung berücksichtigt werden.
Muss jeder Sturz dokumentiert werden?
Ja. Nach dem Standard dokumentiert und analysiert die Pflegefachkraft jeden Sturz, wenn nötig gemeinsam mit den anderen beteiligten Berufsgruppen.
Darf ich Bettgitter oder Fixierung zur Sturzprophylaxe einsetzen?
Der Expertenstandard lehnt freiheitsentziehende Maßnahmen zum Zweck der Sturzprophylaxe ausdrücklich ab. Das Ziel ist eine möglichst sichere Mobilität.
Quellen
- Deutsches Netzwerk für Qualitätsentwicklung in der Pflege (DNQP): Expertenstandard Sturzprophylaxe in der Pflege, 2. Aktualisierung 2022, Auszug aus der Veröffentlichung (Präambel mit Definition, Standardtabelle), abgerufen am 07.10.2026 auf dnqp.de. Die Definition des Sturzes ist dort in Anlehnung an den Global Report on Falls in Older Age der WHO (2007) formuliert.
Aktualisiert am 07.10.2026.
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