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Wohnbereichsleitung werden

Denis Liebscher

Einen einheitlichen, bundesweit geregelten Abschluss „Wohnbereichsleitung“ haben wir nicht gefunden. Das Pflegeversicherungsrecht regelt die Qualifikation der verantwortlichen Pflegefachperson (PDL), die Wohnbereichsleitung nennt es nicht. Welche Qualifikation Du für eine Stelle brauchst, legt Dein Arbeitgeber fest, und weil das Heimrecht Ländersache ist, kann Dein Land zusätzliche Vorgaben machen. Frag bei der Heimaufsicht Deines Landes nach.

Was macht eine Wohnbereichsleitung?

Eine Wohnbereichsleitung trägt in der Regel die organisatorische und pflegefachliche Verantwortung für einen Wohnbereich in einer stationären Pflegeeinrichtung. Welche Aufgaben genau dazugehören, legt Dein Arbeitgeber in der Stellenbeschreibung fest. Lies sie vor einer Bewerbung genau, denn sie sagt Dir auch, welche Qualifikation erwartet wird.

Gibt es einen eigenen WBL-Abschluss?

Nach unserer Recherche gibt es keinen bundesweit einheitlichen Titel. Das Pflegeversicherungsrecht regelt die Qualifikation der verantwortlichen Pflegefachperson in § 71 Abs. 3 SGB XI. Die Wohnbereichsleitung kommt in dieser Vorschrift nicht vor.

Das Heimrecht liegt bei den Ländern (Art. 70 Abs. 1 GG, Art. 74 Abs. 1 Nr. 7 GG: „die öffentliche Fürsorge (ohne das Heimrecht)“). Ob und welche Anforderungen Dein Land an eine Wohnbereichsleitung stellt, regelt deshalb sein eigenes Recht. Wir nennen hier kein Land, weil wir sie nicht einzeln am Landesrecht geprüft haben. Frag bei der Heimaufsicht Deines Landes nach, was für Deine Einrichtung gilt.

Darüber hinaus legen Träger und Einrichtungen selbst fest, was sie von einer Wohnbereichsleitung erwarten. Das steht in der Stellenausschreibung.

Wohnbereichsleitung oder PDL: der Unterschied

Merkmal Wohnbereichsleitung Verantwortliche Pflegefachperson (PDL)
Verantwortung Ein Wohnbereich, so legt es meist die Stellenbeschreibung fest Pflege unter ständiger Verantwortung einer ausgebildeten Pflegefachperson (§ 71 Abs. 1 und 2 SGB XI)
Rechtliche Anforderung Nicht in § 71 SGB XI geregelt, weitere Vorgaben nach Landesrecht und Arbeitgeber § 71 Abs. 3 SGB XI: Berufserfahrung und Weiterbildung für leitende Funktionen

Für die verantwortliche Pflegefachperson verlangt § 71 Abs. 3 SGB XI neben der Ausbildung zwei Jahre praktische Berufserfahrung innerhalb der letzten acht Jahre und eine Weiterbildungsmaßnahme für leitende Funktionen, deren Mindeststundenzahl 460 Stunden nicht unterschreiten soll. Mehr dazu im Beitrag PDL werden.

Reicht der kleine PDL-Schein für die Wohnbereichsleitung?

Das entscheidet nicht eine Bundesvorgabe, sondern Dein Arbeitgeber im Rahmen der Vorgaben Deines Landes. Der Begriff „kleiner PDL-Schein“ ist ein Alltagsbegriff. Einen amtlichen Titel dazu haben wir nicht gefunden. Lass Dir deshalb von Deinem Arbeitgeber oder der Heimaufsicht sagen, welche Weiterbildung für Deine Stelle gefordert ist, bevor Du buchst.

HÖHER bietet unter anderem die flexible Fachweiterbildung Aufbaukurs Pflegedienstleitung, Leitung einer Station. Wenn Du später die Rolle der verantwortlichen Pflegefachkraft im Blick hast, schau Dir den Weg zur verantwortlichen Pflegefachkraft an. Der Aufbaukurs umfasst 264 Unterrichtseinheiten plus 40 Stunden Praktikum und dauert sechs Monate zuzüglich Prüfung. Die Weiterbildung zur verantwortlichen Pflegefachkraft umfasst 460 Unterrichtseinheiten und dauert zwölf Monate zuzüglich Prüfung. Beide finden vor Ort oder live online statt, die Inhalte stehen auf den Kursseiten. Welche der beiden zu Deiner Stelle passt, klärst Du am besten im Gespräch mit uns. Auf den Produktseiten der verantwortlichen Pflegefachkraft, als Kurs und als Fernlehrgang, steht die Wohnbereichsleitung ausdrücklich unter „auch bekannt als“. Am Anfang steht ein Blick in Deine Stellenausschreibung.

Das Wichtigste in Kürze

  • „Wohnbereichsleitung“ ist eine Funktion. Einen bundesweit einheitlichen Abschluss dazu haben wir nicht gefunden.
  • Die gesetzlich geregelte Leitungsqualifikation in § 71 SGB XI betrifft die verantwortliche Pflegefachperson (PDL).
  • Was Du für die Stelle brauchst, legt Dein Arbeitgeber fest. Das Heimrecht ist Ländersache, frag bei der Heimaufsicht Deines Landes nach.

Häufige Fragen

Was ist ein WBL-Schein?
Ein Alltagsbegriff für den Nachweis einer Weiterbildung für Leitungsaufgaben. Einen amtlich einheitlichen Titel dazu haben wir nicht gefunden.

Welche Weiterbildung brauche ich als Wohnbereichsleitung?
Das legt Dein Arbeitgeber fest, gegebenenfalls ergänzt um Vorgaben Deines Landes. Lass Dir die Anforderung vor der Buchung bestätigen, von Deinem Arbeitgeber und der Heimaufsicht.

Kann ich die Weiterbildung zur Wohnbereichsleitung online machen?
Das hängt von der Weiterbildung ab. Welche Formen es gibt, steht auf der jeweiligen Kursseite.

Was ist der Unterschied zwischen Stationsleitung und Wohnbereichsleitung?
Beides sind Leitungen einer Organisationseinheit. Die Stationsleitung gibt es üblicherweise im Krankenhaus, die Wohnbereichsleitung in der stationären Langzeitpflege.

Quellen

Du willst eine Station oder einen Wohnbereich leiten? Die Weiterbildungen für Leitung und PDL bereiten Dich auf diese Aufgabe vor.

Hugo, der Löwe der HÖHER Akademie, im Pflegeflieger

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